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Nachweis der Sachkunde

mobile Hundeschule für Familien- und Assistenzhunde

Erforderliche Sachkunde

Ab dem 1. August 2015 gilt die neu eingeführte Erlaubnispflicht (§ 11 des Tierschutzgesetzes) für alle, die gewerbsmäßig (auch im Nebenerwerb) für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten. Nur mit entsprechendem Sachkundenachweis darf die Hundeschule dann weiter ihr Gewerbe betreiben. Die Behörden prüfen dabei, ob die (angehenden) HundetrainerInnen die erforderlichen Sachkenntnisse und Fähigkeiten haben.

Zum Hintergrund:

Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz

Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz

Bislang konnte sich jeder „Hundetrainer“ nennen, der sich dazu berufen fühlte.

Jeder konnte auch eine Hundeschule eröffnen. Was sicherlich nicht immer zum Vorteil der Tiere war. Die Verschärfung durch das Erbringen zahlreicher Nachweise für eine nun notwendige Genehmigung dient sicherlich Hund im Sinne des Tierschutzes. Aber auch den Hundehaltern, die weniger mit gewaltbereiten Hundetrainern konfrontiert werden.

Im Januar 2016 wurde mir vom Veterinäramt entsprechende Erlaubnis erteilt!

Folgende Auflagen sind verpflichtend:

 

  • Ich darf/ muss mindestens einmal pro Kalenderjahr an einer Fortbildung teilnehmen.
  • Alle Personen, die unter dem Namen Thinking Dog Hundetraining anbieten und nicht unter permanenter Anleitung von mir stehen, verfügen ebenfalls über die erforderliche (amtlich bestätigte) Sachkunde….
  • Trainingshilfsmittel wie (Stachelhalsbänder, Elektroreizgeräte, Würgehalsbänder ohne Zugstopp, sowie in der Wirkung vergleichbare Führsysteme (Moxonleine ohne Zugstopp, Erziehungsgeschirr), Bellstoppgeräte, … Sprühhalsbänder werden in meiner Hundeschule keinen Einsatz finden –
    Ganz deutlich: Sie sind bei mir sowieso aus Überzeugung verboten!
  • Ebenso bin ich (in Gruppenstunden) dazu verpflichtet Datum, Name, Adresse und eindeutige Identität der Tiere aufzuzeichnen, sowie auf einer Grundimmunisierung (Staupe, Hepatitis, Parvovirose (SHP)) zu bestehen.

Welche Bedeutung hat das für Ihre Trainingsteilnahme ?

  • Sie erhalten aufgrund der kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahmen kompetentes Training auf hohem Niveau
  • Endloswürger und o.a. Trainingsmittel sind in meinen Stunden absolut tabu!
  • Sie erlernen gewaltfrei mit Ihrem Hund zu arbeiten und gemeinsam Spaß zu haben
  • Ich muss o.a. Daten aufnehmen und mindestens ein Jahr lang archivieren
 
Datenschutz
Thinking Dog, Inhaber: Anita Vorderwülbecke (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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